Auf dieser Seite will der Ältestenkreis alle interessierten über den Stand und Fortschritt der Planungen für unser neues Gemeindehaus informieren.
Haben sie darüber hinaus Fragen, kontaktieren sie uns!!
Eine Timeline.... (wird fortgesetzt)
26. Februar 2024
Heute starteten die vorbereitenden Arbeiten für den Kirchenanbau. Die Hecke an der Westseite der Kirche wurde gerodet, da dieses laut Bundesnaturschutzgesetz nach dem 1. März (bis Ende September) nicht mehr möglich gewesen wäre.
25. Februar 2024
Im heutigen Gottesdienst konnte der Vorsitzende des Kirchengemeinderates, Thomas Honold, verkünden, dass wir nach sage und schreibe 1533 Tagen die langersehnte Baugenehmigung erhalten haben. Das beauftragte Architekturbüro (Sandhaus Architekten, Freiburg) wird nun umgehend an die Detailplanung gehen und die Ausschreibung der einzelnen Gewerke auf den Weg bringen.
21. Januar 2024
Pfarrer Dr. Christian Mack kann auf dem Neujahrsempfang unserer Kirchengemeinde verkünden, dass wir jetzt täglich mit dem Erhalt der Baugenehmigung rechnen können. Sobald diese vorliegt, kann sich das beauftragte Architekturbüro daran machen, die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke zu versenden.
25. Mai 2023
Kirchenrechtliche Genehmigung des Kaufvertrag durch den EOK Karlsruhe. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig! In den nächsten Tagen werden wir dann auch die Baugenehmigung vom Landratsamt erhalten. Die Planungen werden nun wieder anlaufen.
9. Mai 2023
Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags für das Grundstück auf dem das neue Gemeindehaus gebaut werden soll.
1. Oktober 2022
Die Prüfung der durch die Architekten vorgenommenen Neubewertung der Baumaßnahme und der Gemeindefinanzen sind zu einem positiven Ergebnis gekommen und haben zu einer Freigabe des angepassten Budgets geführt. Somit können wir nun mit der Stadt Kandern in Kaufverhandlungen bzgl. des Grundstücks eintreten.
21. Juni 2022
Durch die Verzögerung in Sachen Grundstück, Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine haben zu unerwartete Kostensteigerung geführt. Auf der anderen Seite gibt es weitere Einflussfaktoren welche sich positiv auf die Bau- und Unterhaltskosten auswirken, welche aktuell von der Landeskirche neu bewertet werden.
22. April 2022
Vertragsentwurf zu Kauf des Flurstück 2-1 an die Stadt Kandern.
21. Mai 2021
Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Suche nach möglichen Lösungen. Das Ergebnis nach vielen Diskussionen und Abwägungen der Kauf des Grundstücks.
20. Oktober 2020
Die notwendigen Parkplätze werden am Pfarrhaus errichtet. Eine Einigung mit dem Grundstückeigentümer, der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau wurde erzielt.
7. Oktober 2020
Das Grundstück auf dem die Kirche steht (Flurstück 1) ist ein sogenanntes buchungsfreies Grundstück, bei dem der Eigentümer nicht feststeht. Aber die hiermit verbundenen Fragen und Hindernisse konnten zusammen mit dem Amt Vermögen und Bau des Landes Baden-Württemberg, dem Grundbuchamt und der Landeskirche ausgeräumt werden.
Ein Erbpachtvertrag muss, damit er wirksam werden kann, im ersten Rang in das Grundbuch eingetragen werden. Leider kann der am 21.01.2020 geschlossene Erbpachtvertrag nicht in den ersten Rang eingetragen werden, da hier bereits ein Eintrag zugunsten des benachbarten Grundstücks besteht. Die Eigentümerin weigert sich, im Rang zurückzutreten.
Der betreffende Grundbucheintrag an sich stammt vom 23. April 1860 und der betreffende §10 lautet:
§ 10
Die Kirchhofmauer bleibt Eigenthum
der Stadtgemeinde, der Schopf welcher
an dieselbe angebaut und aufgelegt
ist, darf stehen bleiben, ein mehreres …
jedoch ohne Zustimmung des jeweiligen
Gemeinde Rathes, welche an diese
Mauer noch darauf gebaut standen.
Das gleiche ist mit dem Anbau hinterm
Hause, als Laube Backofen u. s. …
der Fall.
Hierauf wurde an … genommen
und erhielt im höchsten und letzten
Gebot:
Ein zweistöckiges Wohnhaus nebst
Holzschopf Hofraum & GemüsGarten
im Maß 28 Ruthen, nebst 11 Ruthen
GemüsGarten hinter dem Haus,
… Nr 261. 260. 259. 258. & 262.
Hinter der Kirche, einf. die Ziegel
… & Schul… , anderseits
20 . Juli 2020
Der Antrag zur Äblösung von Parkplätzen wurde von der Stadt Kandern abgelehnt.
22. Juni 2020
Antrag an die Stadt Kandern die Verpflichtung zur Schaffung von 6 KFZ-Stellplätzen gem. §37 Abs. 6 Landesbauordnung abzulösen.
9. März 2020
Investorenvereinbarung zwischen Kirchengemeinde und dem Regierungspräsidium, vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege zur Durchführung der erforderlichen archäologischen Rettungsgrabung.
25. Februar 2020
Fällen der Rosskastanie und verbringen des gefällten Holzes auf ein Grundstück am Böscherzen. Aufhängen von vier Nistkästen im Bereich der Kirche.
14. Februar 2020
Mitteilung, dass die sich betroffene Fläche im Bereich des Kulturdenkmals gem. §2 DSchG „Ev. Kirche Kandern“ befindet. Da der Baugenehmigung mit Blick auf § 6 DSchG die Pflicht zur Erhaltung archäologischer Kulturdenkmale im Rahmen des Zumutbaren entgegensteht, kann die Baugenehmigung nur unter der aufschiebenden Bedingung erteilt werden, dass vom Antragsteller eine archäologischen Rettungsgrabung durchgeführt wird.
29. Januar 2020
Erteilung der Fällgenehmigung für die Rosskastanie durch das Landratsamt Lörrach.
22. Januar 2020
Unterzeichung des notariellen erbpachtvertrag für das Gemeindehausgrundstück.
13. Januar 2020
Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen für den Bauantrag. U.a. der Nachweis von 6 KFZ-Stellplätzen und 6 Faradstellplätzen. Wenn die Stellplätze nciht auf dem Grundstück nachgewiesen werden, dann muss dies durch eine Grundschuld gesichert werden.
19. Dezember 2019
Erhalt des Berichtes zur Artenschutzrechtliche Baumkontrolle nach § 44BNatschG. Überprüfung der Habitatfunktion einer Rosskastanie an der Evangelischen Kirche in Kandern und Berücksichtigung des Artenschutzes.
Der Planfortführungsbescheid zur grundbuchrechtlichen Trennung des Grundstückes ist vom Grundbuchamt ergangen. Nun kann der Erbpachtvertrag von der Stadt Kandern, wie vom Gemeinderat beschlossen, final ausgearbeitet, kirchenrechtlich geprüft und notariell beurkundet werden.
4. Dezember 2019
Am heutigen Tag wurde der Bauantrag für den Gemeindehausneubau an die Stadt Kandern übergeben.
14. November 2019
Der Oberkirchenrat in Karlsruhe hat uns im Rahmen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und Mitfinanzierung die Projektgenehmigung erteilt mit der Auflage, das Budget nicht zu überschreiten.
1. Februar 2019
Nachdem die 2. Bauvoranfrage genehmigt wurde, sind die dort enthaltenen Auflagen in einen neuen Gebäudeplan eingearbeitet worden. Hier sehen Sie nun den Gebäudeentwurf, mit dem wir in die Detailplanung einsteigen werden.
10. Dezember 2018
Die zweite überarbeitete Bauvoranfrage wurde unterschrieben vom Landratsamt mit einem Grüneintrag genehmigt. Nun wird die Detailplanung für den Bauantrag in Angriff genommen.
20. September 2018
Die zweite überarbeitete Bauvoranfrage wurde unterschrieben und den Behörden zur Genehmigung eingereicht.
6. August 2018
Heute hat das Startgespräch zum Gemeindehausneubau stattgefunden. Teilnehmer waren Architekt Werner Sandhaus, Ulrike Hautau, Architektin des EOK, Jürgen Schossig, Vorsitzender des Bauausschusses und Projektleiter von Seiten der KIrchengemeinde, Pfarrer Dr. Christian Mack und Thomas Honold, Vors. des KGR. In diesem Gespräch wurde das weiter Vorgehen im Bezug auf Aktivitäten, Verantwortlichkeiten und grober Terminschiene.
Die nächsten Schritte sind:
- Beginn der Detailplanung
- Erneute Bauvoranfrage um denkmalschutzrechtliche und baurechtliche Sicherheit zu erlangen
- Konkrete Gespräche mit der Stadt Kandern über das benötigte Grundstück
- Kostenschätzung und genehmigung der Finanzierung durch den EOK
- Detailplanung
- Baufreigabe
- Bau
22. Juli 2018
Nach der heutigen Gemeindeversammlung in der sehr konstruktive Kritik und Anregungen von der Gemeinde dem Kirchengemeinderagt mitgegeben wurde, hat dieser beschlossen den auf Rang 1 gewählten Entwurf des Architekturbüro Werner Sandhaus, Freiburg zu realisieren. Herr Jürgen Schossig ist als Koordinator der weiteren Schritte vom Kirchengemeinderat beauftragt worden. Das Architekturbüro Werner Sandhaus, Freiburg wird mit der ggf. erneuten Bauvoranfrage, Detailierung sowie Kostenermittlung beauftragt.
Neben der detailierteren Planung des Gemeindehauses durch das Architekturbüro müssen auch folgende Fragen geklärt werden:
- baurechtliche Genehmigungen
- der Erwerb des Grundstücks von der Stadt Kandern
- nach Vorlage einer Kostenschätzung die Finanzierung mit dem Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe (EOK)
14. Juli 2018
Die im Rahmen der Mehrfachbeauftragung eingereichten Entwürfe wurden Interessierten der Kirchengemeinde im Rahmen eines Rundgangs mit Erläuterungen vorgestellt. Hierbei wurde der Entwurf, der von der Jury auf den ersten Rang gewählt wurde, von dem Ersteller, dem Architekturbüro Sandhaus, vertreten durch Herrn Werner Sandhaus, vorgestellt. Die Entwürfe sind täglich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in der Evangelischen Stadtkirche zu besichtigen. Am kommenden Sonntag, den 22.07.2018 wird es nach dem Gottesdienst um 10 Uhr eine Gemeindeversammlung geben, in der der Kirchengemeinderat die Meinungen und Stimmungen zu den Entwürfen einholen will. Dies dient dem Kirchengemeinderat, die Entscheidung über die Umsetzung fällen zu können.
28. Juni 2018
Alle sechs beauftragten Büros haben ihre Entwürfe fristgetrecht eingereicht und wurden in der heutigen Sitzung der Jury gesichtet und bewertet. Wir danken allen Büros für ihre Teilnahme und die Vielfalt der eingereichten Entwürfe. Auch den Jurymitgliedern dankt der Kirchengemeinderat für ihre Unterstützung bei der Urteilsfindung.
Der Entwurf des Architektur Büro Werner Sandhaus Architekten, Freiburg wurde vor der Jury als bester Entwurf gekürt.
(Quelle:Architektur Büro Werner Sandhaus Architekten, Freiburg)
(Quelle:Architektur Büro Werner Sandhaus Architekten, Freiburg)
Am 14.07.2018 um 10:00 Uhr wird dieser und auch die anderen Entwürfe in der ev. Stadtkirche vorgestellt.
Sie werden dann acht Tage dort zur Ansicht und Begutachtung in der Kirche ausliegen. Im Rahmen einer Gemeindeversammlung, zu der wir noch einladen werden,wird dann eine hoffentlich breite Disskussion mit der Gemeinde geführt.
9. April 2018
Heute hat das Rückfragenkolloquium stattgefunden. In diesem Rückfragenkolloquium haben haben wir den beauftragten Architekten die Kirchengemeinde vorgrestellt und ihnen gezeigt wie unser Gemeindeleben aussieht. Ebenfalls haben wir den Architekten die Gelegenheit gegeben, sich die Örtlichkeiten anzusehen und Fragen zu stellen. Die beauftragten Architekten haben nun noch einmal zwei Wochen Zeit, Fragen schriftlich einzureichen. Im Rahmen dieses Termins wurde auch allen Architekten das Grundmodell (Kirche mit umliegenden Gebäuden) übergeben, in das sie ihren Gebäudeentwurf hineinbauen können. Der nächste Termin wird die Jurysitzung Ende Juni sein an dem die Entwürfe der Jury anonym zur Bewertung vorgestellt werden.
15. März 2018
Die prokiba, das mit der Wettbewerbsorganisation beauftragte Planungsbüro hat heute die Auslobungsunterlagen an die beauftragten Architekturbüros versendet. Damit läuft ab heute die Bearbeitungszeit...
Beauftragte Architekturbüros:
Die Jury:
Fachjuroren (stimmberechtigt):
-
Herr Jürgen Schlechtendahl, Architekt, Leiter Kirchenbau, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe
Stellvertretende Fachjuroren :
-
Herr Michael Gerstner, Architekt, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe
-
Frau Ulrike Hautau, Architektin, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe
Sachjuroren (stimmberechtigt):
Stellvertretende Sachjuroren:
Sachverständige (kein Stimmrecht):
8. März 2018
Heute hat die Jury-Vorbesprechung stattgefunden; wir haben den Auslobungstext zusammen mit den Sach- und Fachjuroren durchgesprochen und in Feinheiten korrigiert. Die Auslobung wird in den nächsten Tagen an die beteiligen Architekturbüros versendet werden. Damit beginnt dann die Bearbeitungszeit. Nächster Termin ist dann das Rückfragenkolloqium am 9. April 2018.
28. Februar 2018
Die Einladungen zur Jury-Vorbesprechung am 8. März 2018 sind gestern versendet worden.
22. Februar 2018
Der Text der Auslobung für die Mehrfachbeauftragung ist vom Kirchengemeinderat verabschiedet worden. Es ist noch das finale Budget für den Neubau mit dem Referat für Baufinanzierung des Ev. Oberkirchenrat in Karlsruhe final abzustimmen.
6. Dezember 2017
Soweit noch nicht geschehen wird von den Gemeindegruppen die Anforderungen an die Räumlichkeiten eingeholt und ein gesamthaftes Raumprogramm erstellt und in den nächsten KGR Situngen besprochen und beschlossen.
Am Montag den 04.12.2017 hat das Startgespräch zur Mehrfachbeauftragung stattgefungen. Den Verfahrensablauf können sie der Grafik entnehmen.
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