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Auf dieser Seite will der Ältestenkreis alle interessierten über den Stand und Fortschritt der Planungen für unser neues Gemeindehaus informieren.

 

Haben sie darüberhinaus Fragen, kontaktieren sie uns!!


-{25.05.2023} Kirchenrechtliche Genehmigung des Kaufvertrag durch den EOK Karlsruhe. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig! In den nächsten Tagen werden wir dann auch die Baugenehmigung vom Landratsamt erhalten. Die Planungen werden nun wieder anlaufen.

-{09.05.2023} Unterzeichnung des notarielllen Kaufvertrag für das Grundstück auf dem das neue Gemeindehaus gebaut werden soll.

 

-{01.10.2022} Die Prüfung der durch die Architekten vorgenommenen Neubewertung der Baumaßnahme und der Gemeindefinanzen sind zu einem positiven Ergebnis gekommen und haben zu einer Freigabe des angepassten Budgets geführt. Somit können wir nun mit der Stadt Kandern in Kaufverhandlungen bzgl. des Grundstücks eintreten.

-{21.06.2022} Durch die Verzögerung in Sachen Grundstück, Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine haben zu unerwartete Kostensteigerung geführt. Auf der anderen Seite gibt es weitere Einflussfaktoren welche sich positiv auf die Bau- und Unterhaltskosten auswirken, welche aktuell von der Landeskirche neu bewertet werden.

-{22.04.2022} Vertragsentwurf zu Kauf des Flurstück 2-1 an die Stadt Kandern.

-{21.05.2021} Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Suche nach möglichen Lösungen. Das Ergebnis nach vielen Diskussionen und Abwägungen der Kauf des Grundstücks.

-{07.10.2020} Das Grundstück auf dem die Kirche steht (Flurstück 1) ist ein sogenanntes buchungsfreies Grundstück, bei dem der Eigentümer nicht feststeht. Aber die hiermit verbundenen Fragen und Hindernisse konnten zusammen mit dem Amt Vermögen und Bau des Landes Baden-Württemberg, dem Grundbuchamt und der Landeskirche ausgeräumt werden.

-{07.10.2020} Ein Erbpachtvertrag muss, damit er wirksam werden kann, im ersten Rang in das Grundbuch eingetragen werden. Leider kann der am 21.01.2020 geschlossene Erbpachtvertrag nicht in den ersten Rang eingetragen werden, da hier bereits ein Eintrag zugunsten des benachbarten Grundstücks besteht. Die Eigentümerin weigert sich, im Rang zurückzutreten.

Der betreffende Grundbucheintrag an sich stammt vom 23. April 1860 und der betreffende §10 lautet:

 

§ 10

Die Kirchhofmauer bleibt Eigenthum

der Stadtgemeinde, der Schopf welcher

an dieselbe angebaut und aufgelegt

ist, darf stehen bleiben, ein mehreres …

jedoch ohne Zustimmung des jeweiligen

Gemeinde Rathes, welche an diese

Mauer noch darauf gebaut standen.

Das gleiche ist mit dem Anbau hinterm

Hause, als Laube Backofen u. s. …

der Fall.

Hierauf wurde an … genommen

und erhielt im höchsten und letzten

Gebot:

Ein zweistöckiges Wohnhaus nebst

Holzschopf Hofraum & GemüsGarten

im Maß 28 Ruthen, nebst 11 Ruthen

GemüsGarten hinter dem Haus,

… Nr 261. 260. 259. 258. & 262.

Hinter der Kirche, einf. die Ziegel

… & Schul… , anderseits

 

 

-{20.10.2020} Die notwendigen Parkplätze werden am Pfarrhaus errichtet. Eine Einigung mit dem Grundstückeigentümer, der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau wurde erzielt.

-{20.07.2020} Der Antrag zur Äblösung von Parkplätzen wurde von der Stadt Kandern abgelehnt.

-{22.06.2020} Antrag an die Stadt Kandern die Verpflichtung zur Schaffung von 6 KFZ-Stellplätzen gem. §37 Abs. 6  Landesbauordnung abzulösen.

-{09.03.2020} Investorenvereinbarung zwischen Kirchengemeinde und dem Regierungspräsidium, vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege zur Durchführung der erforderlichen archäologischen Rettungsgrabung.

-{25.02.2020} Fällen der Rosskastanie und verbringen des gefällten Holzes auf ein Grundstück am Böscherzen. Aufhängen von vier Nistkästen im Bereich der Kirche.

-{14.02.2020} Mitteilung, dass die sich betroffene Fläche im Bereich des Kulturdenkmals gem. §2 DSchG „Ev. Kirche Kandern“ befindet. Da der Baugenehmigung mit Blick auf § 6 DSchG die Pflicht zur Erhaltung archäologischer Kulturdenkmale im Rahmen des Zumutbaren entgegensteht, kann die Baugenehmigung nur unter der aufschiebenden Bedingung erteilt werden, dass vom Antragsteller eine archäologischen Rettungsgrabung durchgeführt wird.

-{29.01.2020} Erteilung der Fällgenehmigung für die Rosskastanie durch das Landratsamt Lörrach.

-{22.01.2020} Unterzeichung des notariellen erbpachtvertrag für das Gemeindehausgrundstück.

-{13.01.2020} Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen für den Bauantrag. U.a. der Nachweis von 6 KFZ-Stellplätzen und 6 Faradstellplätzen. Wenn die Stellplätze nciht auf dem Grundstück nachgewiesen werden, dann muss dies durch eine Grundschuld gesichert werden.

-{19.12.2019} Erhalt des Berichtes zur Artenschutzrechtliche Baumkontrolle nach § 44BNatschG. Überprüfung der Habitatfunktion einer Rosskastanie an der Evangelischen Kirche in Kandern und Berücksichtigung des Artenschutzes.

-{19.12.2019} Der Planfortführungsbescheid zur grundbuchrechtlichen Trennung des Grundstückes ist vom Grundbuchamt ergangen. Nun kann der Erbpachtvertrag von der Stadt Kandern, wie vom Gemeinderat beschlossen, final ausgearbeitet, kirchenrechtlich geprüft und notariell beurkundet werden.

-{04.12.2019} Am heutigen Tag wurde der Bauantrag für den Gemeindehausneubau an die Stadt Kandern übergeben.

-{14.11.2019} Der Oberkirchenrat in Karlsruhe hat uns im Rahmen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und Mitfinanzierung die Projektgenehmigung erteilt mit der Auflage, das Budget nicht zu überschreiten.

-{01.02.2019} Nachdem die 2. Bauvoranfrage genehmigt wurde, sind die dort enthaltenen Auflagen in einen neuen Gebäudeplan eingearbeitet worden. Hier sehen Sie nun den Gebäudeentwurf, mit dem wir in die Detailplanung einsteigen werden.

 

 

-(10.12.2018) Die zweite überarbeitete Bauvoranfrage wurde unterschrieben vom Landratsamt mit einem Grüneintrag genehmigt. Nun wird die Detailplanung für den Bauantrag in Angriff genommen.

 

 

-(20.09.2018) Die zweite überarbeitete Bauvoranfrage wurde unterschrieben und den Behörden zur Genehmigung eingereicht.

 

- (06.08.2018) Heute hat das Startgespräch zum Gemeindehausneubau stattgefunden. Teilnehmer waren Architekt Werner Sandhaus, Ulrike Hautau, Architektin des EOK, Jürgen Schossig, Vorsitzender des Bauausschusses und Projektleiter von Seiten der KIrchengemeinde, Pfarrer Dr. Christian Mack und Thomas Honold, Vors. des KGR. In diesem Gespräch wurde das weiter Vorgehen im Bezug auf Aktivitäten, Verantwortlichkeiten und grober Terminschiene.

Die nächsten Schritte sind:

- Beginn der Detailplanung

- Erneute Bauvoranfrage um denkmalschutzrechtliche und baurechtliche Sicherheit zu erlangen

- Konkrete Gespräche mit der Stadt Kandern über das benötigte Grundstück

- Kostenschätzung und genehmigung der Finanzierung durch den EOK

- Detailplanung

- Baufreigabe

- Bau

 

-(22.07.2018) Nach der heutigen Gemeindeversammlung in der sehr konstruktive Kritik und Anregungen von der Gemeinde dem Kirchengemeinderagt mitgegeben wurde, hat dieser beschlossen den auf Rang 1 gewählten Entwurf des Architekturbüro Werner Sandhaus, Freiburg zu realisieren. Herr Jürgen Schossig ist als Koordinator der weiteren Schritte vom Kirchengemeinderat beauftragt worden. Das Architekturbüro Werner Sandhaus, Freiburg wird mit der ggf. erneuten Bauvoranfrage, Detailierung sowie Kostenermittlung beauftragt.

Neben der detailierteren Planung des Gemeindehauses durch das Architekturbüro müssen auch folgende Fragen geklärt werden:

- baurechtliche Genehmigungen

- der Erwerb des Grundstücks von der Stadt Kandern

- nach Vorlage einer Kostenschätzung die Finanzierung mit dem Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe (EOK)

-(14.07.2018) Die im Rahmen der Mehrfachbeauftragung eingereichten Entwürfe wurden interessierten der Kirchengemeinde im Rahmen eines Rundgangs mit Erläuterungen vorgestellt. Hierbei wurde der Entwurf der von der Juryauf den ersten Rang gewählt wurde von dem Ersteller dem Architekturbüro Sandhaus, vertreten durch Werner Sandhaus vorgestellt. Die Entwürfe sind Täglich in der Zeit von 16-18 Uhr in der Evangelischen Stadtkirche zu besichtigen. Am kommenden Sonntag den 22.07.2018 wird es nach dem Gottesdienst um 10 Uhr eine Gemeindeversammlung geben in der der Kirchengemeinderat die Meinungen und Stimmungen zu den Entwürfen einholen will. Dies dient dem Kirchengemeinderat die Entscheidung über die Umsetzung fällen zu können.

-(28.06.2018) Alle seche beautragen Büros haben ihre Entwürfe fristgetrecht eingereicht und wurden in der heutigen Sitzung der Jury gesichtet und bewertet. Wir danken allen Büros für ihre Teilnahme und die Viehlfalt der eingereichten Entwürfe. Auch den Jury Mitgliedern dankt der Kirchengemeinderat für ihre Untersatützung bei der Urteilsfindung.

Der Entwurf des Architektur Büro Werner Sandhaus Architekten, Freiburg wurde vor der Jury als bester Entwurf gekührt.

 


(Quelle:Architektur Büro Werner Sandhaus Architekten, Freiburg)


(Quelle:Architektur Büro Werner Sandhaus Architekten, Freiburg)


Am 14.07.2018 um 10:00 Uhr wird dieser und auch die anderen Entwürfe in der ev. Stadtkirche vorgestellt.

Sie werden dann 8 Tage dort zur Ansicht und Begutachtung in der Kirche ausliegen. Im Rahmen einer Gemeindeversammlung zu der wir noch einladen werden einne hoffentlich breite Disskussion mit der Gemeinde führen.

 


-09.04.2018) Heute hat das Rückfregenkolloquium stattgefunden. In diesem Rückfregenkolloquiumhaben haben wir den beauftragen Architekten die Kirchengemeinde vorgrestellt und ihnen gezeigt wie unser Gemeindeleben aussieht. Ebenfalls haben wir den Architekten die Gelegenheit geboten sich die Örtlichkeiten anzusehen und Fragen zustellen. Die beauftragen Architekten haben nun nocheinmal 2 Wochen Zeit Fragen schriftlich einzureichen. Im Ramen dieses Termins wurde auch allen Architekten das Grundmodell (Kirche mit umliegenden Gebäuden) übergeben, in das sie ihren Gebäudeentwurf hineinbauen können. Der nächste Termin wird die Jurysitzung Ende Juni sein and dem die Entwürfe der Jury anonym zur Bewertung vorgestellt werden.

 

-(15.03.2018) Die prokiba, das mit der Wettbewerbsorganisation Planungbeauftragte Planungsbüro hat heute die Auslobungsunterlagen an die beauftragten Architekturbüros versendet. Damit läuft ab heute die Bearbeitungszeit...

 

Beauftragte Architekturbüros:

 

  • BRI Architekten AG, Basel

 

  • K9 Architekten GmbH, Freiburg

 

  • Kuhn und Lehmann Architekten PartGmbB, Freiburg

 

  • Stocker.dewes architekten, Freiburg

 

  • Werner Sandhaus Architekten, Freiburg

 

  • Vécsey Schmidt Architekten GmbH, Basel

 


Die Jury:

Fachjuroren (stimmberechtigt):

 

  • Herr Dr. Michael Borrmann, Architekt, Amtsleiter Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Freiburg

 

  • Herr Prof. Peter Cheret, Architekt, Cheret Bozic Architekten, Stuttgart

 

  • Frau Prof. Susanne Dürr, Architektin, Hochschule Karlsruhe

 

  • Herr Jürgen Schlechtendahl, Architekt, Leiter Kirchenbau, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe

 

Stellvertretende Fachjuroren :

 

  • Herr Michael Gerstner, Architekt, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe

 

  • Frau Ulrike Hautau, Architektin, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe

 


Sachjuroren (stimmberechtigt):

 

  • Herr Thomas Honold, Vorsitzender Kirchengemeinderat, Ev. Kirchengemeinde Kandern

 

  • Herr Dr. Christian Mack, Pfarrer, Ev. Kirchengemeinde Kandern

 

  • Herr Dr. Christian Renkert, Bürgermeister der Stadt Kandern

 

  • Herr Jürgen Schossig, Vorsitzender Bauausschuss, Ev. Kirchengemeinde Kandern

 

  • Frau Birgit Schlegel, Bauausschuss, Ev. Kirchengemeinde Kandern

 

Stellvertretende Sachjuroren:

 

  • Frau Barbara Brachmann, Ev. Kirchengemeinde Kandern

 

  • Frau Eva-Maria Glück, Diakonin, Ev. Kirchengemeinde Kandern

 

 

Sachverständige (kein Stimmrecht):

 

  • Frau Monika Loddenkemper, Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg

 

 


 

- (08.03.2018) Heute hat die Jury-Vorbesprechung stattgefunden, wir haben den Auslobungstext zusammen mit den Sach- und Fachjuroren durchgesprochen und in feinheiten kokkegiert. Die Auslobung wird in den nächsten Tagen and die beteiligen Architeturbüros versendet werden. Damit beginnt dann die Bearbeitungszeit. Nächster Termin ist dann das Rückfragenkolloqium am 09.April 2018.

 

- (28.02.2018) Die Einladungen zur Jury-Vorbesprechung am 8.März sind gestern versendet worden.

 

- (22.02.2018) Der Text der Auslobung für die Mehrfachbeauftragung ist vom Kirchengemeinderat verabschiedet worden. Es ist noch das finale Budget für den Neubau mit der Referat für Baufinanzierung des Ev. Oberkirchenrat in Karlsruhe final abzustimmen.

 

- (06.12.2017) Soweit noch nicht geschehen wird von den Gemeindegruppen die Anforderungen an die Räumlichkeiten eingeholt und ein gesamthaftes Raumprogramm erstellt und in den nächsten KGR Situngen besprochen und beschlossen.

 

 

- Am Montag den 04.12.2017 hat das Startgespräch zur Mehrfachbeauftragung stattgefungen. Den Verfahrensablauf können sie der Grafik entnehmen.